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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB
CARAT Hotel & Apartments

AGB für Hotelaufnahme (2023)


I. Geltungsbereich


1. a) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der DS-Rendite-Fonds GmbH & Co. Club- und Sporthotel Grömitz KG, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund (im Folgenden „das Hotel“) und dem Gast (im Folgenden „der Kunde“) über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern in dem Carat Hotel & Apartments in Grömitz, sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen für den Kunden (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB.
b) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ebenfalls Bestandteil eines jeden Vertrages über die mietweise Überlassung von Ferienapartments der Carat Apartments/Residenz in Grömitz, sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen für den Kunden (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Diese Verträge schließt die DS-Rendite-Fonds GmbH & Co. Club- und Sporthotel Grömitz KG ausschließlich im Namen und für Rechnung des jeweiligen Apartment-Eigentümers ab.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen oder sonstigen Werbemaßnahmen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung vom Hotel und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird abbedungen.
3. Das Hotel erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jederzeit auf https://www.hotel-carat.de/de/service/agb/index.html einsehbar sind und dem Kunden bereits vor Vertragsabschluss übermittelt werden.
Sollten Sie Anlass zu Beschwerden haben, können Sie uns auf folgenden Wegen kontaktieren:


Anschrift: Carat Hotel & Apartments Strandallee 4 23743 Grömitz
E-Mail: info@hotel-carat.de
Telefon: 04562 / 3910


II. Vertragsabschluss, Hinweispflicht


1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Für den Fall der Buchung über die Homepage von Hotel kommt der Vertrag durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ zustande.
2. Der Kunde wird über den Eingang der Buchung per Email/ Post informiert. Diese Buchungsbestätigung stellt zugleich auch die Annahme des Vertrages durch das Hotel dar. Der Vertrag ist damit verbindlich zustande gekommen.
3. Das Hotel speichert die Buchungsanfrage und die dabei eingegebenen Bestelldaten gemäß der anliegenden Datenschutzerklärung. Darüber hinaus bekommt der Kunde seine Bestelldaten auch per Email/Post übersandt.
4. Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit zu gefährden.
5. Die Sprache, die für den Abschluss und die Abwicklung dieses Vertrages verwendet wird, ist die deutsche Sprache.
6. Haustiere sind, außer in den Restaurationen und im Wellnessbereich, willkommen.


III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung


1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer gemäß der vereinbarten Zimmerkategorie bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, Vertragsgegenstand ist stets eine bestimmte Zimmerkategorie.
2.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung von Hotel verauslagt wird.
3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
4. Die Leistungen des Hotels werden vor Ort beglichen. Dem Kunden stehen hierbei die Zahlungsmöglichkeiten der Barzahlung, Kreditkarte oder EC-Karte zur Verfügung. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an Hotel zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringeren Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann Hotel stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
8. Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 6 und/oder 7 geleistet wurde.
9. Sofern der Kunde Wertgutscheine erwirbt, sind diese über einen Zeitraum von drei Jahren gültig und können für die vom Hotel angebotenen Leistungen in Höhe des auf dem Gutschein ausgewiesenen Wertes eingelöst werden. Bei einer Teileinlösung verbleibt der Restbetrag auf dem Gutschein und kann bis zum Ablauf der Gültigkeit des Gutscheins eingelöst werden.
10. Gutscheine für ausgewiesene Leistungen sind über einen Zeitraum von drei Jahren gültig und können nur in Verbindung mit einem gebuchten Aufenthalt eingelöst werden. Eine Teileinlösung ist bei diesen Gutscheinen nicht möglich.
11. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgelegten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
12. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind nicht gestattet.


IV. Rücktritt/Kündigung des Kunden („Stornierung“) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen von Hotel („No Show“)


1. Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung des Hotels zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
2. Wurde ein spätester Termin für einen kostenfreien Rücktritt vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin in Textform ausübt.
3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung (Pauschalierter Schadensersatz). Das Hotel hat sich aber die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anrechnen zu lassen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dies gilt auch für den Nachweis dafür, dass das Hotel ersparte Aufwendungen in größerem Umfang hatte und diese ebenfalls vom zu zahlenden Preis abzuziehen sind.
4. Bei einer Gruppenreservierung ab 5 Zimmern ist eine kostenfreie Stornierung nach Ende des Optionsdatums nicht mehr möglich. Der Optionsverfall ist auch immer der letzte kostenlose Stornotermin. Danach werden die stornierten Leistungen mit 80% berechnet. Stornierungen werden nur schriftlich entgegengenommen. Telefonische Stornierungen können nicht akzeptiert werden.


V. Rücktritt des Hotels, nicht genehmigte Veranstaltungen


1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn eine Anfrage eines anderen Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegt und der Kunde auf Rückfrage von Hotel mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn eine andere Anfrage vorliegt und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
 höhere Gewalt oder andere von Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
 Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;
 das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
 der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
 ein Verstoß gegen Klausel I. Nr. 2 vorliegt;
 eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III. Nrn. 6. und/oder 7. verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.
3. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann das Hotel unterbinden bzw. abbrechen.
4. Der berechtigte Rücktritt des Hotel oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 3 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5. Sollte bei einem Rücktritt nach obiger Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch von Hotel gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel den Anspruch pauschalieren. Klausel IV. Nr. 3 Sätze 2 bis 6 gelten in diesem Fall entsprechend.


VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe


1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Vorbehaltlich der ausdrücklichen Vereinbarung einer früheren Bereitstellungszeit stehen gebuchte Zimmer dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung über diesen Zeitpunkt hinaus gegen ein zeitabhängiges Entgelt von 10,- €/pro Std. kann – vorbehaltlich Verfügbarkeit – mit Hotel vereinbart werden, bzw. wird bei mutwilliger Verlängerung berechnet. Es steht dem Kunden frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Hotel für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten von Hotel beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von Hotel steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel VII. nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen des §§ 701 ff. BGB. Es wird empfohlen, den Hotel- oder Zimmersafe zu nutzen. Will der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als € 800 oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als € 3.500 einbringen, ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel zu treffen.
3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 12 Monate auf und dann werden diese entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung des Hotels gelten vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.
4. Wird dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht desHotels besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe vorstehender Nr. 1 Sätze 1 bis 5. Etwaige Schäden sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen.
5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung (bei Warensendungen jedoch nur nach vorheriger Absprache) und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für die Haftung des Hotels gelten vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.


VIII. Informationen zur Online-Streitbeilegung


1.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr.
2. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist das Hotel nicht verpflichtet und nicht bereit.


IX. Schlussbestimmungen


1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand die Gemeinde Grömitz. Das Hotel kann den Kunden nach seiner Wahl aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Version: April 2023

 

CARAT Hotel & Apartments
AGB für Veranstaltungen


I. Geltungsbereich


1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der DS-Rendite-Fonds GmbH & Co. Club- und Sporthotel Grömitz KG, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund (im Folgenden „das Hotel“) und dem Kunden (im Folgenden „der Kunde“) über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett-, Veranstaltungsräumen und anderen Räumlichkeiten des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen aller Art, sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels für den Kunden.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, sowie öffentliche Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen oder sonstigen Werbemaßnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Hotels, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
3. Das Hotel erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jederzeit auf https://www.hotel-carat.de/de/service/agb/index.html Website einsehbar sind und dem Kunden bereits vor Vertragsabschluss übermittelt werden.
Sollten Sie Anlass zu Beschwerden haben, können Sie uns auf folgenden Wegen kontaktieren:


Anschrift: Carat Hotel & Apartments Strandallee 4 23743 Grömitz
E-Mail: info@hotel-carat.de
Telefon: 04562 / 3910


4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.


II. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung


1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande.
2. Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit zu gefährden.
3. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Hotel für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in Ziffer IX. nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
4. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, die Aufbewahrung (bei Warensendungen allerdings nur nach vorheriger Abstimmung) und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für die Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 3 Sätze 1 bis 4 entsprechend.


III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung


1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die bestellten und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel veranlasste Leistungen Dritter, deren Vergütung vom Hotel verauslagt wird, sowie für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändert sich diese nach Vertragsschluss, so werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen.
3. Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann das Hotel 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren Schaden nachweist.
4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an das Hotel zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringeren Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann Hotel stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, oder Überweisung, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.


IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)


1. Eine kostenfreie einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Recht zum kostenfreien Rücktritt im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder wenn ein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung vom Vertrag besteht. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung des Hotels zu einer vom Kunden gewünschten Vertragsaufhebung sollen in Textform erfolgen.
2. Wurde ein spätester Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechts vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Recht erlischt, wenn der Kunde es nicht bis zum vereinbarten Termin in Textform ausübt.
3. Ist ein Recht zum kostenfreien Rücktritt nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung vom Vertrag, und stimmt das Hotel einer kostenfreien Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung den Anspruch auf die vereinbarte Miete für Räume, Ausstellungsflächen, Technik und Veranstaltungsequipment, auf die etwaige Vergütung für Leistungen Dritter gemäß Ziffer III.1. Satz 2 sowie im Falle eines vereinbarten Mindestumsatzes auf den Anspruch gemäß Ziffer III.3. (Pauschalierter Schadensersatz). Das Hotel hat sich jedoch die Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung sowie ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei pauschaliert werden, bei einzeln ausgewiesenen Mietpreisen in Höhe von 10%. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
4. Tritt der Kunde erst ab dem 60. Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Hotel berechtigt, zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis (abzüglich etwaiger anderweitiger Einnahmen oder ersparter Aufwendungen gemäß obiger Nummer 3 Satz 2), der etwaigen Vergütung für Leistungen Dritter gemäß Ziffer III.1. Satz 2 und/oder einem vereinbarten Mindestumsatz gemäß Ziffer III.3. 35% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, ab dem 30. Tag 60% und ab dem 10. Tag 85% des Verzehrumsatzes. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Schaden nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
5. Sofern nicht ausnahmsweise eine Pauschale für die gesamte Verpflegung vereinbart war, erfolgt die Berechnung des Verzehrumsatzes nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung zzgl. Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebots zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
6. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel außerdem berechtigt, bei einem Rücktritt ab dem 60. Tag vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem Rücktritt ab dem 30. Tag 75% und ab dem 10. Tag 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Schaden nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
7. Waren Mieten für Räume und/oder Ausstellungsflächen im Vertrag ausnahmsweise nicht separat vereinbart, sondern anteilig in der Tagungspauschale enthalten, kann das Hotel auch schon bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin den auf die Miete entfallenden Anteil x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung stellen, abzüglich einer Pauschale von 10% für ersparte Aufwendungen. Das gilt entsprechend bei Komplettpauschalen unter Einschluss des Beherbergungsentgelts für den diesbezüglichen Anteil. Vorstehende Nr. 3 Satz 2 zur Anrechnung anderweitiger Einnahmen gilt jeweils entsprechend.


V. Rücktritt des Hotels


1.
Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
 höhere Gewalt oder andere von Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
 Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht werden; vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck der Veranstaltung sein;
 das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
 der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
 ein Verstoß gegen Ziffer I Nr. 2 vorliegt;
 eine vereinbarte oder gemäß obiger Ziffer III. Nummern 6. und/oder 7. verlangte Vorauszahlung auch nach Ablauf einer von Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.
3. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel den Anspruch pauschalieren. Ziffer IV. Nummern 3. bis 7. gelten in diesem Fall entsprechend.


VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit


1. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätestens jedoch fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl. Vorstehende Nummer 1 Satz 3 gilt entsprechend.
3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume – unter Berücksichtigung der gegebenenfalls geringeren Raummiete – zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt Hotel diesen
Abweichungen zu, so kann Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, Hotel trifft ein Verschulden.


VII. Mitbringen von Speisen und Getränken


1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel, die in Textform erfolgen soll. Hotel kann die Zustimmung von der Berechnung eines Beitrags zur Deckung der Gemeinkosten (Korkgeld) abhängig machen.


VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse; behördliche Erlaubnisse


1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt das Hotel im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hotels; diese kann von der kostenpflichtigen Beistellung eines Hoteltechnikers abhängig gemacht werden. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf Hotel pauschal erfassen und berechnen. Es steht dem Kunden frei, einen geringeren Stromverbrauch nachzuweisen.
3. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen dürfen nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
4. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.


IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen


1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im jeweiligen Hotel. Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 3 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung. Im Übrigen gilt Ziffer II. Nr. 3. entsprechend.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige vom Kunden eingebrachte Gegenstände haben den brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum oder auf der Ausstellungsfläche, kann das Hotel für die Dauer der Vorenthaltung des Raumes oder der Ausstellungsfläche eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.


X. Haftung des Kunden für Schäden


1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist.
2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (zum Beispiel Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.


XI. Schlussbestimmungen


1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Grömitz. Das Hotel kann den Kunden nach seiner Wahl aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
4. Das Hotel nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
5.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Version: April 2023

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